Angehörige pflegen


Angehörige pflegen – wer zahlt eigentlich für die eigene Rente?
Wenn Eltern oder andere Familienmitglieder pflegebedürftig werden, verändert sich häufig auch der Alltag ihrer Angehörigen. Neben Beruf und Familie müssen plötzlich Arzttermine organisiert, Einkäufe erledigt oder regelmäßige Pflegeaufgaben übernommen werden.
Manche Beschäftigte reduzieren deshalb ihre Arbeitszeit. Andere geben ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend vollständig auf.
Was dabei oft übersehen wird: Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Weniger arbeiten bedeutet häufig weniger Rentenbeiträge
Ein Beispiel aus Jena: Eine Angestellte reduziert ihre wöchentliche Arbeitszeit von 40 auf 28 Stunden, um ihre pflegebedürftige Mutter regelmäßig zu unterstützen.
Durch das geringere Gehalt sinken grundsätzlich auch die Beiträge aus ihrer Beschäftigung zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Denn die spätere Rentenhöhe hängt unter anderem davon ab, wie viel beitragspflichtiges Einkommen während des Berufslebens erzielt wurde.
Für das Jahr 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung 51.944 Euro. Wer genau dieses Einkommen erzielt, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Bei einem geringeren Einkommen entstehen entsprechend weniger Entgeltpunkte.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Rentenberechnung und Rechengrößen 2026. Deutsche Rentenversicherung
Wann zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge?
Damit die Pflege von Angehörigen nicht vollständig zulasten der eigenen Altersvorsorge geht, kann die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson übernehmen.
Dafür müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2.
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und in häuslicher Umgebung.
Der Pflegeaufwand beträgt mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
Die Pflegeperson arbeitet nebenbei höchstens 30 Stunden pro Woche.
Weitere Voraussetzungen, beispielsweise zum Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Person, müssen ebenfalls erfüllt sein.
Entscheidend ist also nicht allein, dass jemand einen Angehörigen unterstützt. Umfang und Rahmenbedingungen der Pflege spielen eine wichtige Rolle.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 6. Oktober 2026: „Unterstützung für Pflegende: Wie Pflege die Rente erhöhen kann“. Deutsche Rentenversicherung
Wie viel zusätzliche Rente kann entstehen?
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich unter anderem nach dem Pflegegrad und danach, welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält.
Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung aus Mai 2026 kann ein Jahr anrechenbarer Pflegetätigkeit einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von ungefähr 7 bis 37 Euro begründen.
Das klingt zunächst nach einem überschaubaren Betrag. Über mehrere Jahre können daraus jedoch zusätzliche Rentenansprüche entstehen.
Wichtig ist allerdings: Die Pflegekasse gleicht nicht automatisch sämtliche finanziellen Nachteile einer reduzierten Berufstätigkeit aus.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Pressemitteilung vom 11. Mai 2026: „Ein Plus für die Rente“. Deutsche Rentenversicherung
Was müssen pflegende Angehörige beachten?
Die Rentenbeiträge werden nicht allein deshalb gezahlt, weil innerhalb der Familie Pflege geleistet wird.
Die Pflegekasse muss zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dafür sollte die Pflegeperson den entsprechenden Fragebogen zur sozialen Sicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen ausfüllen.
Wer bereits seit längerer Zeit Angehörige pflegt, sollte außerdem kontrollieren, ob die Pflegezeiten im eigenen Rentenversicherungskonto berücksichtigt wurden.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung – Pflege von Angehörigen und Rentenversicherung. Deutsche Rentenversicherung
Altersvorsorge auch bei familiären Veränderungen im Blick behalten
Ob in Jena oder anderswo: Die Pflege eines Familienmitglieds ist häufig mit persönlichen und finanziellen Veränderungen verbunden.
Gerade wenn deshalb die Arbeitszeit reduziert wird, lohnt sich ein Blick auf die eigene Altersvorsorge.
Denn neben der wichtigen Unterstützung für Angehörige sollte auch die eigene finanzielle Zukunft nicht aus dem Blick geraten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Renten-, Finanz- oder Versicherungsberatung.
Mit Unterstützung von KI erstellt und auf Grundlage der genannten Originalquellen fachlich geprüft.
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